1 Umfang des Vertrages und Gültigkeit
1.1 Folgende Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die der Auftragnehmer gegenüber seinem Auftraggeber erbringt. Weiters gelten diese auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
1.2 Die Vertragsbeteiligten sind sich darüber klar, daß aufgrund der besonderen Gegebenheiten bei der Verarbeitung und dem Transport von Daten keine vollständige Sicherheit gewährleistet werden kann.
2 Der Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen, die in den Verträgen vereinbart wurden in der von Auftraggeber gewählten weise, innerhalb der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers. Mehrkosten außerhalb der gängigen Arbeitszeiten werden in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen auch Dritte beauftragen.
2.2 Logos, Corporate Identity Bilder, Grafiken, Texte usw. sind vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
2.3 An den Auftragnehmer übergebene Daten müssen von diesem nicht auf Richtigkeit überprüft werden. Für fehlerhafte oder rechtswidrige Daten haftet der Auftraggeber.
3 Sorgfalts- und Zuverlässigkeitspflicht
3.1 Alles Leistungen werden vom Auftragnehmer in größter Sorgfalt und Zuverlässigkeit erbracht. Unterbrechungen sind möglich. Ein absoluter Schutz der Daten ist nicht möglich, es kann zu Datenverlusten kommen.
4 Folgende Leistungen gehen zu Lasten des Auftraggebers
4.1 Die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit zum Auftraggeber für die Mitarbeiter des Auftragnehmers.
4.2 Änderungen von Leistungen (Betriebssystem, Hardware, Software, Schnittstellen) von nicht vertragsgegenständlichen Programmen.
4.3 Neuprogrammierungen.
4.4 Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften.
4.5 Beseitigung von Fehlern, die vom Auftraggeber verursacht werden.
4.6 Anpassen von Schnittstellen. Wiederherstellen von Daten.
4.7 Bei unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen, ist der Auftragnehmer berechtigt angefallene Kosten in Rechnung zu stellen.
4.8 Bei unautorisierten Änderungen an der vertragsgegenständlichen Software durch den Auftraggeber oder Dritter, ist der Auftragnehmer von allen Verpflichtungen aus dem Vertrag befreit.
5 Liefertermine
5.1 Der Auftragnehmer gibt schnell und möglichst unmittelbar Antwort auf die Anfragen des Auftraggebers.
5.2 Schadensersatz und Rücktrittsrecht können bei Überschreitung der vom Auftragnehmer gegebenen Termine nicht geltend gemacht werden.
5.3 Teil- und Vorauslieferungen sind erlaubt.
6 Kosten und Preise
6.1 Kosten für Dokumentation und Programmträger werden extra in Rechnung gestellt.
6.2 Alle Gebühren und Steuern werden auf Basis der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls es hier zu Änderungen kommt, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.
7 Rechnungslegung
7.1 Bei Einzelaufträgen unter € 2.500,-- erfolgt die Rechnungslegung nach der Fertigstellung.
7.2 Bei Einzelaufträgen über € 2.500,-- werden 50% vor und 50% nach der Fertigstellung in Rechnung gelegt.
7.3 Bei Daueraufträgen wird die Rechnungslegung jeweils monatlich durchgeführt.
7.4 Die in Rechnung gestellten Beträge sind fünfzehn Tage nach Eingang der Rechnung fällig und ohne Abzug zu zahlen.
8 Zahlung
8.1 Vom Auftragnehmer gelegte Rechnungen sind 15 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
8.2 Werden die vereinbarten Zahlungen vom Auftragnehmer nicht fristgerecht durchgeführt, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Alle damit verbundenen Kosten, wie auch Gewinnentgang fallen zu Lasten des Auftraggebers.
9 Rücktrittsbedingungen für den Auftragsnehmer
9.1 Bei Bedenken in Bezug auf die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers (z. B. ausbleibende Vorauszahlungen).
9.2 Bei Insolvenzverfahren gegen den Auftraggeber.
9.3 Der Rücktritt kann aus obigen Gründen auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung erklärt werden.
9.4 Bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen sind unbedingt vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
9.5 Bei einem Rücktritt des Auftraggebers aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind ist ein Schadenersatz zu bezahlen, und zwar in der Höhe des für den Auftragnehmer entstandenen Aufwandes, zumindest aber 25% des Nettoauftragswerts.
10 Haftung
10.1 Der Auftraggeber muss ein mögliches schädigendes Verschulden des Auftragnehmers beweisen. Haftungen des Auftragnehmers für geringe Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenen Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind ausgeschlossen.
10.2 Die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ist mit € 5.000,-- beschränkt.
11 Urheberrecht und Nutzung
11.1 Der Auftraggeber bekommt für erstellte Datenbanken keine über die vereinbarte Nutzung hinausgehenden Rechte.
11.2 Bei Verletzung dieser Rechte werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
11.3 Die Anfertigung von Kopien sind ausschließlich für Archiv- und Datensicherungszwecke erlaubt, müssen aber sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in den Kopien enthalten.
12 Datenschutz und Geheimhaltung
12.1 Die Mitarbeiter des Auftragnehmers und des Auftraggebers unterliegen den Geheimhaltungsverpflichtungen des Telekommunikationsgesetzes und des Datenschutzgesetzes.
13 Rechtswahl, Gerichtsstand
13.1 Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Auftragnehmers. Es gilt österreichisches Recht.
13.2 Paßwörter sowie sonstige Zugangssperren für Unbefugte sind unzugänglich zu halten.
14 Gewährleistung
14.1 Die Vertragsbeteiligten stimmen überein, daß es nicht möglich ist, Software so zu programmieren, daß sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist.
14.2 Der Auftragnehmer kann nicht gewährleisten, daß alle Softwarefehler korrigiert werden können.
14.3 Der Auftragnehmer ist bei Abweichungen von der vertraglich festgelegten Leistung zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt, soweit es dadurch nicht zu einem unangemessenen Mehraufwand kommt.
14.4 Für Anforderungen, die nicht Vertragsgegenstand sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.